Direkt vom Hof

Regional, natürlich, nachhaltig: Was Hofläden ihren Kunden überhaupt noch versprechen dürfen

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Regional und nachhaltig im Hofladen

Ein handgeschriebenes Schild mit der Aufschrift „Natürlich und nachhaltig aus unserer Region“, ein grünes Blatt auf dem Etikett oder der Hinweis „klimafreundlich produziert“: Solche Werbebotschaften begegnen uns inzwischen überall. Im Supermarkt, auf Wochenmärkten, in Onlineshops und natürlich auch in Hofläden.

Doch seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland deutlich strengere Regeln für Umweltwerbung. Wer seine Produkte als nachhaltig, umweltfreundlich oder klimaneutral bewirbt, muss genauer darauf achten, was er tatsächlich verspricht und wie sich diese Aussage belegen lässt.

Das betrifft nicht nur große Lebensmittelkonzerne mit eigenen Marketingabteilungen. Auch ein kleiner Hofladen, eine Imkerei, eine Mosterei oder ein landwirtschaftlicher Direktvermarkter kann unter die neuen Vorschriften fallen.

Was bedeutet das für Kunden, die bewusst regional einkaufen möchten? Müssen Hofladenbetreiber jetzt ihre Etiketten ändern? Und darf ein Landwirt überhaupt noch damit werben, dass seine Produkte nachhaltig erzeugt werden?

Wir erklären die neuen Regeln, zeigen typische Stolperfallen und erläutern, warum mehr Transparenz gerade für die regionale Direktvermarktung eine Chance sein kann.

Warum die EU gegen Greenwashing vorgeht

Nachhaltigkeit ist längst zu einem wichtigen Verkaufsargument geworden. Ob Lebensmittel, Kleidung, Kosmetik oder Haushaltsprodukte: Viele Unternehmen werben damit, dass ihre Waren besonders umweltschonend hergestellt wurden, Ressourcen sparen oder das Klima weniger belasten.

Das Problem: Nicht jede dieser Aussagen ist eindeutig. Manche Begriffe lassen viel Interpretationsspielraum. Andere vermitteln einen positiven Gesamteindruck, obwohl sich der tatsächliche Umweltvorteil nur auf einen kleinen Teil des Produkts bezieht.

Ein Beispiel: Ein Hersteller verkauft Apfelsaft in einer Flasche aus teilweise recyceltem Kunststoff. Auf der Verpackung steht groß „umweltfreundlich“. Tatsächlich bezieht sich die Aussage möglicherweise nur auf das Verpackungsmaterial, nicht auf den Anbau der Äpfel, die Verarbeitung oder den Transport.

Für Verbraucher ist diese Unterscheidung oft nicht erkennbar.

Genau hier setzt die europäische Richtlinie (EU) 2024/825 an, die häufig als EmpCo-Richtlinie bezeichnet wird. Ihr Ziel ist es, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen und verlässlichere Informationen über die tatsächlichen Eigenschaften von Produkten zu schaffen.

Deutschland hat die Vorgaben im Februar 2026 unter anderem durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Die verschärften Vorschriften sind seit dem 27. September 2026 anzuwenden.

Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen mit vermeintlichen Umweltvorteilen werben, die sie nicht ausreichend belegen können.

Welche Begriffe jetzt besonders problematisch werden können

Wörter wie „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ klingen positiv. Sie vermitteln Kunden den Eindruck, mit ihrem Einkauf etwas Gutes für die Umwelt zu tun.

Gerade deshalb stehen solche Aussagen jetzt stärker im Fokus des Wettbewerbsrechts.

Die neuen Regeln unterscheiden zwischen konkreten, überprüfbaren Aussagen und allgemeinen Umweltbehauptungen. Allgemeine Umweltaussagen sind grundsätzlich unzulässig, wenn die beworbene anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann.

Ein bloßes Gefühl, dass ein Produkt umweltfreundlicher sei, genügt nicht. Auch eine tatsächlich positive Eigenschaft rechtfertigt nicht automatisch eine umfassende Werbeaussage über das gesamte Produkt.

Beispiel 1: „Unsere Äpfel sind nachhaltig“

Ein Obstbaubetrieb verkauft Äpfel aus eigenem Anbau. Die Früchte werden direkt am Hof vermarktet und müssen nicht erst über mehrere Großhandelsstationen transportiert werden.

Das kann ein nachvollziehbarer Vorteil sein. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass die Äpfel insgesamt als nachhaltig bezeichnet werden dürfen.

Denn zur Umweltbilanz gehören weitere Faktoren: Pflanzenschutz, Bewässerung, Düngung, Energieverbrauch, Lagerung und Verpackung.

Eine konkrete Aussage wie „Äpfel aus eigenem Anbau in unserem Betrieb in Niedersachsen“ beschreibt dagegen eine überprüfbare Herkunft.

Der entscheidende Unterschied: Die Herkunft wird benannt, ohne daraus pauschal eine umfassende Umweltüberlegenheit abzuleiten.

Beispiel 2: „Umweltfreundlich verpackt“

Ein Hofladen verkauft Kartoffeln in Papiertüten und wirbt mit der Aufschrift „umweltfreundlich verpackt“.

Auch diese Aussage kann problematisch sein. Denn Papier ist nicht unter allen Bedingungen automatisch umweltfreundlicher als andere Verpackungen. Herstellung, Materialeinsatz, Wiederverwendbarkeit und Entsorgung spielen ebenfalls eine Rolle.

Deutlich konkreter wäre beispielsweise: „Verpackung aus 100 Prozent Recyclingpapier“, sofern diese Eigenschaft tatsächlich zutrifft und belegt werden kann.

Die Beschreibung einer Materialeigenschaft ist etwas anderes als das pauschale Versprechen einer besonders guten Umweltbilanz.

Beispiel 3: „Klimaneutraler Honig“

Ein Imker bewirbt seinen Honig als klimaneutral, weil er Emissionen durch den Kauf von Klimazertifikaten ausgleichen lässt.

Gerade solche Aussagen stehen unter besonderer Beobachtung. Die neuen Vorschriften untersagen bestimmte Behauptungen, wonach ein Produkt aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen hinsichtlich seiner Klimawirkung neutral, reduziert oder positiv sei.

Das bedeutet nicht, dass Klimaschutzprojekte grundsätzlich unerwünscht wären. Ein Unternehmen darf über tatsächliche Maßnahmen informieren. Es darf daraus aber nicht ohne Weiteres die Aussage ableiten, das verkaufte Produkt selbst sei klimaneutral.

Ist die Werbung mit „regional“ jetzt verboten?

Nein. Der Begriff „regional“ ist durch die neuen Vorschriften nicht grundsätzlich verboten worden.

Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen einer Herkunftsaussage und einem Umweltversprechen.

Wer Kartoffeln aus eigenem Anbau in einem Hofladen verkauft und darauf hinweist, dass diese aus der näheren Umgebung stammen, beschreibt zunächst die geografische Herkunft.

Wer dieselben Kartoffeln allein wegen ihrer Herkunft als „besonders klimafreundlich“ bezeichnet, macht dagegen eine zusätzliche Aussage über ihre Umweltwirkung.

Diese muss gesondert beurteilt werden.

Hinzu kommt: Der Begriff „regional“ ist in Deutschland nicht einheitlich gesetzlich definiert. Was darunter verstanden wird, kann unterschiedlich sein.

Für manche Kunden bedeutet regional, dass ein Lebensmittel aus einem Umkreis von 30 Kilometern stammt. Andere verstehen darunter den eigenen Landkreis, das Bundesland oder eine größere Landschaft wie die Lüneburger Heide.

Eine pauschale Kilometergrenze schreibt das Gesetz nicht vor. Trotzdem dürfen Herkunftsangaben nicht irreführend sein.

Warum genaue Herkunftsangaben besser sind

Statt „aus unserer Region“ könnte ein Hofladen beispielsweise schreiben:

  • „Kartoffeln aus eigenem Anbau in Walsrode“
  • „Heidelbeeren von unserer Plantage im Heidekreis“
  • „Honig aus unserer Imkerei in Lichtenhorst“
  • „Eier von unserem Hof in der Lüneburger Heide“

Solche Angaben sind für Kunden nachvollziehbar und können überprüft werden.

Sie schaffen außerdem einen unmittelbaren Bezug zwischen Erzeuger und Verbraucher. Genau darin liegt eine besondere Stärke der Direktvermarktung.

Regional bedeutet nicht automatisch Bio

Eine weitere häufige Verwechslung betrifft die Begriffe „regional“, „natürlich“ und „Bio“.

Ein Lebensmittel kann regional erzeugt werden, ohne aus ökologischer Landwirtschaft zu stammen. Umgekehrt kann ein zertifiziertes Bio-Produkt über weite Strecken transportiert worden sein.

Regionalität beschreibt vor allem die Herkunft. Bio bezieht sich auf gesetzlich geregelte Produktionsstandards.

Wer mit „Bio“ oder „Öko“ im Sinne der ökologischen Lebensmittelproduktion wirbt, muss die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Für eine nicht entsprechend zertifizierte landwirtschaftliche Erzeugung darf der Begriff nicht einfach als allgemeines Qualitätsversprechen verwendet werden.

Auch „natürlich“ ist kein Freibrief. Ob die Bezeichnung zulässig ist, hängt vom Produkt, vom konkreten Zusammenhang und von der Erwartung ab, die bei Kunden entsteht.

Ein frischer Apfel ist selbstverständlich ein Naturprodukt. Daraus folgt aber nicht, dass jede mit Natürlichkeit verbundene Werbebehauptung automatisch zutrifft.

Warum kleine Hofläden besonders aufmerksam sein sollten

Große Lebensmittelunternehmen verfügen häufig über Rechtsabteilungen, externe Berater und spezialisierte Marketingteams. Ein kleiner Hofladen hat diese Möglichkeiten meistens nicht.

Hier werden Preisschilder selbst geschrieben, Etiketten am Computer gestaltet und Instagram-Beiträge nach Feierabend veröffentlicht.

Gerade diese persönliche und unkomplizierte Kommunikation macht Hofläden sympathisch. Gleichzeitig können unbedacht verwendete Werbeformulierungen rechtliche Risiken verursachen.

Die neuen Regeln betreffen grundsätzlich auch kleine Unternehmen, sofern diese geschäftlich gegenüber Verbrauchern werben.

Eine allgemeine Ausnahme allein wegen einer geringen Betriebsgröße gibt es nicht.

Wo Hofladenbetreiber ihre Werbung überprüfen sollten

  • Etiketten auf Honiggläsern, Marmeladen, Säften und anderen Produkten
  • Preisschilder und Werbetafeln im Hofladen
  • Plakate an Verkaufsständen und Selbstbedienungshäuschen
  • Produktbeschreibungen in Onlineshops
  • Werbetexte auf der eigenen Webseite
  • Instagram- und Facebook-Beiträge mit konkreten Produktversprechen
  • Selbst gestaltete Nachhaltigkeitssiegel und Logos
  • Flyer, Broschüren und Anzeigen

Besonders wichtig ist die Prüfung pauschaler Umweltbehauptungen. Auch ein grünes Symbol, eine entsprechende Produktgestaltung oder eine Kombination aus Bild und Text kann im jeweiligen Zusammenhang einen Umweltvorteil suggerieren.

Vorsicht bei selbst erfundenen Nachhaltigkeitssiegeln

Ein grünes Blatt, eine Weltkugel und darunter die Worte „100 % nachhaltig“: Ein solches Logo lässt sich heute innerhalb weniger Minuten am Computer gestalten.

Für Verbraucher kann es allerdings so aussehen, als habe eine unabhängige Stelle das Produkt geprüft.

Die neuen Regeln setzen deshalb auch Nachhaltigkeitssiegeln engere Grenzen.

Grundsätzlich dürfen solche Siegel nur unter den vorgesehenen Voraussetzungen verwendet werden, insbesondere wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.

Ein frei erfundenes Zeichen, das wie ein offizielles Nachhaltigkeitssiegel wirkt, kann daher problematisch sein.

Das betrifft auch kleine Anbieter, die lediglich ihre eigene umweltbewusste Arbeitsweise hervorheben möchten.

Ein Hoflogo, eine normale Marke oder eine sachliche Herkunftsangabe ist allerdings nicht automatisch ein Nachhaltigkeitssiegel. Entscheidend ist, welchen Eindruck die konkrete Gestaltung vermittelt.

Was ist mit bestehenden Verpackungen und Etiketten?

Viele Direktvermarkter bestellen ihre Etiketten in größeren Mengen. Honiggläser, Saftflaschen oder Konserven werden teilweise lange vor dem eigentlichen Verkauf vorbereitet.

Deshalb stellt sich die Frage, ob bereits vorhandene Verpackungen sofort entsorgt werden müssen.

Eine pauschale Antwort wäre hier unseriös. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Werbeaussage, der Zeitpunkt des Inverkehrbringens und die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

Für bereits vor dem Stichtag in Verkehr gebrachte Waren wurden besondere Verhältnismäßigkeitsaspekte bei bestimmten wettbewerbsrechtlichen Verfahren berücksichtigt. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Erlaubnis, alte, unzulässige Umweltwerbung beliebig weiterzuverwenden.

Betreiber sollten deshalb vorhandene Etiketten prüfen, bevor neue Chargen produziert oder weitere Verpackungen bestellt werden.

Was Hofläden jetzt konkret tun können

Die neuen Regeln müssen nicht bedeuten, dass kleine Betriebe ihre Werbung vollständig umstellen müssen. Häufig genügt es, allgemeine Versprechen durch konkrete Informationen zu ersetzen.

1. Herkunft statt Werbefloskeln nennen

Wo wurden die Kartoffeln angebaut? Wo stehen die Bienenstöcke? Aus welcher Obstplantage stammen die Äpfel?

Solche Informationen sind für viele Kunden interessanter als austauschbare Begriffe wie „grün“ oder „naturnah“.

2. Tatsächliche Maßnahmen beschreiben

Wer Mehrwegbehälter verwendet, kann darüber informieren. Wer Solarstrom nutzt, kann erklären, wofür dieser eingesetzt wird. Wer Obst aus eigenem Anbau verkauft, kann den Betrieb und seine Anbaumethoden vorstellen.

Wichtig ist, dass solche Aussagen zutreffen, nachvollziehbar sind und nicht den Eindruck erwecken, das gesamte Produkt sei allein deshalb besonders umweltfreundlich.

3. Werbeaussagen dokumentieren

Belege für Materialeigenschaften, Zertifizierungen, Herkunftsangaben oder bestimmte Produktionsverfahren sollten aufbewahrt werden.

Das erleichtert nicht nur die rechtliche Prüfung, sondern stärkt auch die Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden.

4. Die eigene Webseite kontrollieren

Manche Formulierungen stehen seit Jahren unverändert auf Webseiten. Gerade ältere Werbetexte können pauschale Aussagen enthalten, die heute kritisch überprüft werden sollten.

Auch Produktbeschreibungen in Onlineshops und wiederverwendete Social-Media-Werbevorlagen verdienen einen Blick.

5. Nicht jede positive Eigenschaft als Nachhaltigkeitsversprechen verkaufen

Ein Hofladen muss nicht behaupten, der nachhaltigste Anbieter seiner Region zu sein.

Oft reicht eine einfache, glaubwürdige Botschaft: „Unsere Kartoffeln wachsen auf den Feldern hinter dem Hof. Geerntet wird je nach Sorte und Witterung. Verkauft werden sie direkt in unserem Hofladen.“

Das vermittelt Nähe, Transparenz und Authentizität, ohne eine pauschale Umweltbilanz zu versprechen.

Was Kunden beim Einkauf im Hofladen beachten sollten

Die strengeren Werberegeln sollen Verbraucher schützen. Sie ersetzen allerdings nicht den kritischen Blick auf Produkte und Herkunft.

Wer bewusst regional einkaufen möchte, sollte sich nicht ausschließlich auf grüne Verpackungen, Naturbilder oder allgemeine Werbeslogans verlassen.

Hilfreicher sind konkrete Fragen:

  • Wo wurde das Lebensmittel tatsächlich erzeugt?
  • Stammen alle wesentlichen Zutaten aus der angegebenen Region?
  • Wurde das Produkt vor Ort verarbeitet oder lediglich abgefüllt?
  • Handelt es sich um zertifizierte Bio-Ware oder um konventionelle Erzeugung?
  • Welche konkrete Eigenschaft steckt hinter einem Umweltversprechen?
  • Ist ein abgebildetes Siegel unabhängig kontrolliert?

Gerade im Hofladen lassen sich solche Fragen häufig unmittelbar beantworten.

Das persönliche Gespräch mit dem Erzeuger kann ein großer Vorteil gegenüber anonymen Lieferketten sein.

Warum kurze Transportwege allein noch keine gute Klimabilanz garantieren

Regionale Lebensmittel haben häufig kürzere Transportwege. Das ist ein nachvollziehbarer Vorteil, aber nicht immer der entscheidende Faktor für die gesamte Umweltbilanz.

Ein Beispiel: Äpfel aus der Region werden über viele Monate in energieintensiven Kühlhäusern gelagert. Gleichzeitig kommen frisch geerntete Äpfel aus einer weiter entfernten Anbauregion auf den Markt.

Welche Variante tatsächlich die günstigere Klimabilanz hat, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa vom Energieeinsatz, den Transportmitteln, der Lagerdauer und der Produktionsweise.

Ähnliches gilt für Gemüse aus beheizten Gewächshäusern. Ein kurzer Transportweg gleicht nicht zwangsläufig einen hohen Energieverbrauch bei der Erzeugung aus.

Auch die Einkaufsfahrt spielt eine Rolle. Wer für wenige Produkte eine lange Strecke mit dem Auto zurücklegt, verursacht möglicherweise mehr zusätzliche Emissionen als beim gebündelten Einkauf auf einer ohnehin geplanten Route.

Das bedeutet nicht, dass regionaler Einkauf ökologisch sinnlos wäre. Es zeigt lediglich, warum pauschale Aussagen über die Umweltfreundlichkeit problematisch sein können.

Die besondere Chance der Direktvermarktung: Transparenz statt Werbeversprechen

Große Handelsketten investieren erhebliche Summen in Markenaufbau, Produktgestaltung und Werbung. Viele kleine Direktvermarkter können und wollen bei diesem Wettbewerb nicht mithalten.

Sie besitzen dafür etwas anderes: einen unmittelbaren Bezug zur Herkunft ihrer Produkte.

Ein Hofladen kann zeigen, auf welchem Feld die Kartoffeln wachsen. Ein Imker kann erklären, wo seine Bienen stehen. Ein Obstbauer kann Kunden durch die Plantage führen und erläutern, wie die Früchte geerntet werden.

Diese Informationen sind konkret und nachvollziehbar.

Genau darin liegt eine Chance der neuen Regeln: Wenn allgemeine Nachhaltigkeitsversprechen an Bedeutung verlieren, können überprüfbare Angaben über Herkunft, Erzeugung und Verarbeitung wichtiger werden.

Allerdings sollten auch Direktvermarkter ehrlich bleiben. Nicht jedes Produkt im Hofladen stammt zwangsläufig aus eigener Herstellung. Viele Betriebe ergänzen ihr Sortiment durch zugekaufte Waren.

Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Entscheidend ist, dass Kunden erkennen können, welche Produkte vom eigenen Hof stammen und welche von anderen Erzeugern bezogen werden.

Ein Beispiel aus der Praxis: So könnte ein Hofladen seine Werbung verändern

Stellen wir uns einen kleinen Hofladen vor, der Eier, Kartoffeln, Honig, Fruchtaufstriche und Apfelsaft verkauft.

Bisher wirbt der Betrieb auf seiner Webseite mit dem Satz:

„Bei uns finden Sie ausschließlich natürliche, nachhaltige und umweltfreundliche Lebensmittel aus der Region.“

Diese Formulierung enthält mehrere weitreichende Versprechen. Sie kann problematisch sein, wenn einzelne Produkte zugekauft werden, Umweltvorteile nicht belegt sind oder die beworbene Regionalität nicht für das gesamte Sortiment gilt.

Eine sachlichere Alternative könnte lauten:

„In unserem Hofladen verkaufen wir Kartoffeln und Eier aus eigener Erzeugung. Unser Apfelsaft wird aus Äpfeln unserer Streuobstwiesen hergestellt. Ergänzend bieten wir Honig und weitere Spezialitäten ausgewählter Erzeuger aus der Umgebung an. Die Herkunft unserer Produkte kennzeichnen wir direkt am Verkaufsregal.“

Der zweite Text enthält weniger große Versprechen. Gleichzeitig erfahren Kunden deutlich mehr über das tatsächliche Angebot.

Wichtig bleibt, dass sämtliche Angaben zutreffen und im konkreten Einzelfall rechtlich zulässig sind.

Können Hofläden wegen falscher Umweltwerbung abgemahnt werden?

Ja. Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften können grundsätzlich Unterlassungsansprüche und Abmahnungen nach sich ziehen.

Die neuen Regeln sind Teil des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Damit können unzulässige Werbeaussagen unter den gesetzlichen Voraussetzungen von anspruchsberechtigten Stellen oder Mitbewerbern beanstandet werden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder ungeschickt formulierte Satz automatisch zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führt.

Ob ein Verstoß vorliegt, hängt von der konkreten Aussage, ihrer Darstellung und den rechtlichen Voraussetzungen ab.

Gerade kleine Betriebe sollten sich deshalb nicht von pauschalen Warnungen verunsichern lassen. Sinnvoller ist eine sachliche Überprüfung der eigenen Werbung.

Bei unklaren Formulierungen oder größeren Verpackungsauflagen kann eine Beratung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer oder einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hilfreich sein.

Was sich für Verbraucher tatsächlich verbessert

Die neuen Vorschriften können dazu beitragen, dass Umweltwerbung verständlicher und überprüfbarer wird.

Ein grünes Etikett allein soll künftig weniger leicht den Eindruck einer umfassenden Umweltleistung vermitteln können.

Für Kunden wird damit wichtiger, welche konkreten Informationen hinter einer Werbeaussage stehen.

Ein Hofladen, der nachvollziehbar über seine Produkte informiert, kann davon profitieren. Denn Vertrauen entsteht nicht allein durch ein Logo oder einen Werbeslogan, sondern durch überprüfbare Angaben und persönliche Erfahrungen.

Gleichzeitig werden die Regeln nicht sämtliche Probleme lösen. Die tatsächlichen Umweltwirkungen landwirtschaftlicher Erzeugung bleiben komplex. Auch die neue Gesetzgebung macht aus einer einzelnen Werbeaussage noch keine vollständige Ökobilanz.

Unser Fazit: Weniger grüne Versprechen, mehr ehrliche Informationen

Seit dem 27. September 2026 gelten strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung. Das betrifft große Lebensmittelhersteller ebenso wie kleine Hofläden, Direktvermarkter und andere gewerbliche Anbieter.

Die wichtigste Botschaft lautet jedoch nicht, dass regionale Betriebe künftig schweigen müssen.

Im Gegenteil: Sie können weiterhin über ihre Herkunft, ihre Produkte und ihre tatsächlichen Produktionsmethoden informieren.

Entscheidend ist, dass sie konkrete Eigenschaften beschreiben, anstatt pauschale Umweltvorteile zu behaupten, die sich nicht ausreichend belegen lassen.

Für Hofkunden bedeutet das: Fragen Sie nach. Lassen Sie sich erklären, woher die Lebensmittel stammen und wie sie erzeugt wurden. Ein persönliches Gespräch kann wertvoller sein als jedes noch so schön gestaltete Nachhaltigkeitssiegel.

Für Hofladenbetreiber gilt: Nutzen Sie Ihre größte Stärke. Erzählen Sie die Geschichte Ihrer Produkte, zeigen Sie Ihre Arbeit und machen Sie Herkunft nachvollziehbar.

Denn ein Hofladen muss nicht behaupten, die Welt zu retten. Es reicht, wenn er ehrlich zeigt, was auf seinen Feldern, in seinen Ställen und in seiner Produktion tatsächlich passiert.

Weiterführende Informationen und rechtliche Grundlagen

Stand: 22. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung einer Werbeaussage hängt stets von ihrer konkreten Gestaltung und Verwendung ab.

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